Konkurs auf Antrag des Gemeinschuldners

Konkurs auf Antrag des Gemeinschuldners
Konkurs m auf Antrag des Gemeinschuldners FIN voluntary bankruptcy

Business german-english dictionary. 2013.

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  • Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konkurs — Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Zahlungsunfähigkeit; Bankrott; Konkursfall; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität * * * Kon|kurs [kɔn kʊrs], der; es, e …   Universal-Lexikon

  • Einstellung — Einstellung, in der Gerichtssprache die Aufhebung eines ergebnislosen Verfahrens. Die E. des Strafverfahrens (E. der Untersuchung) insbes. kann nach deutschem Recht in verschiedenen Stadien einer strafrechtlichen Untersuchung vorkommen. Haben die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einstellung — Recruiting (engl.); Anwerbung; Rekrutierung; Recruitment (engl.); Abschluss; Erledigung; Beendigung; Terminierung; Beendung; Charaktereigenschaft; …   Universal-Lexikon

  • Briefgeheimnis — Briefgeheimnis, der Rechtsschutz, den das Gesetz dem Absender oder Empfänger einer schriftlichen Mitteilung dadurch gewährt, daß es die vorsätzliche und unbefugte Eröffnung eines verschlossenen Briefes oder einer andern verschlossenen Urkunde,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zwangsvergleich — (Akkord), im Konkurs (s. d.) ein unter Genehmigung des Konkursgerichts von der Mehrheit der nicht bevorrechtigten Gläubiger mit dem Gemeinschuldner getroffenes Abkommen zur Beseitigung des Konkurses, das auch für die übrigen nicht bevorrechtigten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Namensrecht — Na|mens|recht, (seltener:) Namenrecht, das: 1. <o. Pl.> Gesamtheit der den ↑ Namen (2 a) betreffenden rechtlichen Bestimmungen. 2. Recht, einen bestimmten Namen zu führen u. andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen. * * * …   Universal-Lexikon

  • Abschöpfungsverfahren — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Entschuldung (Privatrecht) — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Falissement — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Illiquid — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

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